Die Anthroposophische Medizin ist seit 1976 neben der Homöopathie und Naturheilkunde im Arzneimittelgesetz als “besondere Therapierichtung” gesetzlich verankert. Dieser Schritt geht maßgeblich auf Dr. Gerhard Kienle, Gründer des Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke, zurück, der als wissenschaftlicher Gutachter des Arzneimittelausschusses des Bundestages mitverantwortlich für die methodenpluralistische Fassung des Arzneimittelgesetzes von 1976 war.